top of page

2.448,18 % Grundsteuererhöhung für das Aterlierhaus ?!

Autorenbild: Ansgar Vollmer
Ansgar Vollmer
15. Sept.
3 Min. Lesezeit

Brief mit Unterschriftenliste an Herr Senator Evers



Brief der Künstler*innen an Senator Evers mit der Bitte ermessenslenkenden

Spielräume bei der Anwendung des § 32 GrStG zu prüfen.


Seit 2021 ist die Grundsteuer für die Liegenschaft Prenzlauer Promenade 149-152 um rund 2448 % gestiegen. Die zu zahlende Grundsteuer von vormals 2.625 € jährlich stieg auf 66.889,74 € jährlich!


Grund dafür war zum einem 2022 eine Neubewertung des Grundstückes auf Grund des Neubaus eines Studentenwohnheims auf dem Nachbargrundstück und im Jahr 2025 noch einmal eine Verdoppelung der Grundsteuer durch die Grundsteuerreform.


Die Berlinovo als Hauseigentümerin hat einen umfangreichen Antrag auf Erlass der Grundsteuer aus kulturellen Gründen gemäß § 32 beim Finanzamt Pankow-Weissensee eingereicht. Unterstützt wurde dieser Antrag von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.


Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab.

Eine Begründung der Ablehnung liegt uns nicht vor.


Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG gegeben.

Das Atelierhaus ist seit vielen Jahren ein bedeutender Arbeits- und Begegnungsort für Kunstschaffende und leistet einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben Berlins.


Die Künstlerinnen und Künstler wurden bereits zu hohen

Nachzahlungen aufgefordert. Dies stellt viele von ihnen vor erhebliche finanzielle

Probleme und gefährdet die Bezahlbarkeit der Ateliers.


Dabei handelt es sich um ein landesweites Problem! Auch anderen Kultureinrichtungen in Berlin wurde die Grundsteuer massiv erhöht. Dieser Umstand führt zu einer realen Bedrohung. Kultureinrichtungen sind unverzichtbar für den Gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Sie müssen gerade in Zeiten der Kürzungen unterstützt werden und nicht als weitere Finanzquelle behandelt werden!


Daher fordern wir Künstler*innen des Aterlierhauses dringend um eine Neubewertung des Sachverhalts und die Anwendung des §32 !



Wortlaut des Briefes an Herrn Senator Evers:


Atelierhaus Prenzlauer Promenade Berlin, den 08.09.2026

Prenzlauer Promenade 149-152, 13189 Berlin


An den

Senator für Finanzen und Kultur des Landes Berlin

Herrn Stefan Evers

Klosterstraße 59

10179 Berlin


Betreff: Ablehnung des Grundsteuererlasses nach § 32 GrStG für das

Atelierhaus Prenzlauer Promenade (Finanzamt Pankow)


Sehr geehrter Herr Senator Evers,


wir wenden uns in einer Angelegenheit von dringender kulturpolitischer Bedeutung

an Sie, die den langfristigen Erhalt des Atelierhauses Prenzlauer Promenade in

Berlin-Pankow gefährdet.

Das Finanzamt Pankow hat den Antrag auf Erlass der Grundsteuer gemäß § 32

GrStG aus kulturellen Gründen abgelehnt. Die Grundsteuer ist von 2.625 Euro im

Jahr 2021 auf 37.121 Euro im Jahr 2022 gestiegen. Ursache hierfür ist der Neubau

des Studentenwohnheims der Berlinovo auf dem Nachbargrundstück und die damit

verbundene Neubewertung der Lage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das

Atelierhaus in einem deutlich sanierungsbedürftigen baulichen Zustand befindet und

hinsichtlich seiner Substanz und Ausstattung keineswegs mit dem neu errichteten

Haus des studentischen Wohnens vergleichbar ist.

Im Jahr 2025 stieg die Grundsteuer aufgrund der Neuberechnung im Zuge der

Steuerreform dann nochmals deutlich auf 66.889,74 Euro.


Die Künstlerinnen und Künstler wurden von der GSE bereits zu hohen

Nachzahlungen aufgefordert. Dies stellt viele von ihnen vor erhebliche finanzielle

Probleme und gefährdet die Bezahlbarkeit der Ateliers.


Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG gegeben.

Das Atelierhaus ist seit vielen Jahren ein bedeutender Arbeits- und Begegnungsort

für Kunstschaffende und leistet einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben

Berlins.

Wir bitten Sie daher, den Sachverhalt und die rechtlichen bzw. ermessenslenkenden

Spielräume bei der Anwendung des § 32 GrStG zu prüfen und uns hierzu eine

Rückmeldung zu geben. Augenmaß und die Bereitschaft zu einer tragfähigen

Lösung sind jetzt gefragt, um das Atelierhaus als Leuchtturm der Kunst- und

Kulturentwicklung für Pankow und Berlin langfristig zu sichern.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



 
 
 

Kommentare


Kunstschaffende

MECHTILD BECKMANN

Atelierhaus e.V.

Vorstand

Musikschule und Gewerbe

ANSGAR VOLLMER

Westerland Musikschule/Palast der Künste

Vorstand

Genossenschaft

Jörg Schmidtsiefen

Genossenschaft

Vorstandstandsvorsitzender 

Geschäftsführer
 

Kunstschaffende

Marie-Ulrike Callenius

KEP - Kunstetage Pankow e.V.

Aufsichtsratsvorsitzende
 

Newsletter

+49 (0) 1723120380

Berlin, Deutschland

  • Facebook
  • Instagram
  • X
  • TikTok
bottom of page